Förderungen für nachhaltige Energie –
Steuerbefreiung für Photovoltaik-Anlagen ab 01. Januar 2025

01.01.2025

Eine Photovoltaik-Anlage auf einem Dach, im Hintergrund Natur.

Ab 2025 wird die Steuerbefreiung für Einnahmen aus Photovoltaikanlagen auf bis zu 30 kWp pro Wohneinheit erhöht.

Bei Immobilien mit mehreren Wohn- oder Gewerbeeinheiten galt bislang eine Freigrenze von 15 Kilowattpeak (kWp) je Wohn- oder Gewerbeeinheit. Die aktuelle Befreiung betrifft allerdings nur Anlagen, die nach dem 1. Januar 2025 in Betrieb genommen oder erweitert werden. Anlagen, die schon 2024 in Betrieb waren, fallen nicht unter die neue Regelung. Wer erst jetzt eine Photovoltaik-Anlage anschafft, in Betrieb nimmt oder erweitert, profitiert also. Unsere Experten beraten Sie gern dabei.

Quelle: Handelsblatt

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