Steuervorteile für Photovoltaik bleiben
was das für Sie bedeutet
14.01.2026
Auch 2026 bleibt der sogenannte Nullsteuersatz für Photovoltaik-Anlagen bestehen. Wenn Sie über die Anschaffung einer Photovoltaik-Anlage nachdenken, profitieren Sie also weiterhin von einer Steuerbefreiung. In diesem Artikel erklären wir, was dahintersteckt.
2023 wurde der sogenannte Nullsteuersatz (nach § 12 Abs. 3 UStG) bei der Neuinstallation von Photovoltaik-Anlagen eingeführt. Der Kauf und die Installation von PV-Anlagen bis 30 Kilowattpeak (kWp) sind dadurch von der Mehrwertsteuer befreit – ein immenser Vorteil für alle, die den Sprung zu klimafreundlicher Energiegewinnung in Betracht ziehen. Dazu kommt, dass Hausbesitzer mit einer PV-Anlage keine Umsatzsteuer auf ihre Einnahmen aus dem eingespeisten Strom zahlen müssen.
2026 ändert sich nichts
Die gute Nachricht: Diese Befreiungen bleiben auch 2026 gültig. Wenn Sie noch unsicher sind, ob Sie den Wechsel oder eine ergänzende Installation wagen sollen, könnte dies Ihr Signal sein, jetzt die ersten Schritte zu machen. Bei der Umsetzung unterstützen wir Sie gern.
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